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Orthopädie

Behandlung bei Funktionsstörungen des Bewegungsapparates:

  • Erkrankung des rheumatischen Formenkreises
  • Grobmotorik
  • Feinmotorik
  • Sensibilitätsstörung
Behandelt werden Kranke und behinderte Menschen jeden Alters mit Defiziten im Bereich der:
  • Koordination
  • Grobmotorik
  • Feinmotorik
  • Graphomotorik
  • Wahrnehmung
  • Handlungsplanung
  • Ausdauer und Konzentration
  • Hirnleistungsstörung
  • Psychischen Fähigkeiten
Ziel der Behandlung ist größtmögliche Selbständigkeit in allen Bereichen der persönlichen häuslichen und beruflichen Lebensführung. Der Hausarzt veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt eine Verordnung aus für:
  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Hausbesuche
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll.

Wenn Ihr Arzt einen Hausbesuch für notwendig erachtet und auf dem Rezept vermerkt, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse auch die Mehrkosten. Sprechen Sie die Verordnung mit Ihrem Arzt ab.